
beraten | planen | realisieren
Seit November 2019 bin ich Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter (BDSF e.v.) als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden.
Somit bin ich berechtigt verbindliche Gutachten rund um Mängel & Schäden an Gebäuden auszustellen.
Dies wird immer dann wichtig, wenn es Aufgrund von unsachgerechten Arbeiten zu Mängeln kommt. Da das Bauhandwerk immer ein Zusammenspiel von verschiedensten Gewerken ist, kann es mitunter schwierig sein, wie genau ein Mangel zustande gekommen ist und wer letztlich dafür in Verantwortung steht. Dies muss in hinblick auf die rechtliche Situation, aber auch auf den wirtschaftlichen Aspekt erfolgen.
Unsere Gutachten helfen Ihnen folgende Fragen zu klären:
1. Welcher Schaden ist entstanden?
2. Wie & Warum ist er entstanden?
3. Welcher Aufwand ist nötig um eben diesen zu beseitigen?
Durch ständige Fort- & Weiterbildung stellen wir sicher, das unsere Gutachten der sehr dynamischen Veränderungen um Normen und Vorschriften immer gerecht wird.
Gerne beraten wir Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch.



Welche Arten von Gutachten gibt es?
Welche Gutachtenarten gibt es und welches Gutachten ist das richtige für Ihr Anliegen?
Hier verschaffen wir Ihnen einen ersten Überblick!
Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch.
Beweissicherung
Dient zur Dokumetation des Zustandes eines Objektes zu einem definierten Zeitpunkt, wenn Mängel aufgrund der Dringlichkeit zeitnah beseitigt werden müssen.
Zustandsfeststellung
Vor- und nach der Instandsetzung von Mängeln
Rechtsstreit
Die private Beweissicherung wird als Parteivortrag gewertet. Der Gutachter gilt als „Sachverständigen Zeuge“ und kann nicht abgelehnt werden.
Beweisgutachten
Ein Beweisgutachten ist immer dann notwendig, wenn Gefahr droht, dass ein Objekt nach einer gewissen Zeit nicht mehr in dem Zustand ist, wie zum Zeitpunkt der Beweissicherung.
Wird ein Bauwerk einsturzgefährdet beschädigt, ist es notwendig, dass ein Sachverständiger den Zustand begutachtet und damit “Beweise” für ein späteres Verfahren sichert.
Auch kann es sinnvoll sein, eine Beweissicherung der Umgebungsbebauung vor Beginn der Bauarbeiten durchzuführen, damit eventuelle Vorschäden dem Bauherrn später nicht angelastet werden können.
Der Sachverständige weiß, worauf geachtet werden muss – bei Planung und Ausführung.
Die Beweissicherung kann durch ein Gericht -aber auch durch Privatpersonen beauftragt werden.
Das Beweissicherungsverfahren ist in folgenden Fällen sinnvoll:
Handwerkliche Arbeiten weisen Mängel auf
Bautätigkeiten können zu Schäden am Nachbargebäude führen
Mängel, die kurzfristig beseitigt werden müssen (Rohrbruch, Schimmel, Hagel- und Brandschäden, mutwillige Zerstörung etc.)
Im Falle eines Rechtsstreits können gesicherte Beweise verwendet werden
Zustandsfeststellung vor und nach der Baumaßnahme
Privatgutachten
Ein Privatgutachten ist ein Gutachten, dass eine Partei bei einem von ihr ausgewählten Sachverständigen erstellen lässt.
Es dient zum Parteivortrag und ist dann auch ohne Einverständnis des Gegners verwendbar. Dem Gericht ist es erlaubt, das Privatgutachten zu seiner Unterrichtung und als Hilfsmittel zu verwenden. Über den Urkundenbeweis hinaus kann es an Stelle eines vom Gericht angeforderten Gutachtens als Sachverständigen-beweis eingesetzt werden, wenn die Parteien einverstanden sind oder wenn das Gericht es für ausreichend befindet.
Selbstverständlich besteht auch an das Privatgutachten der Anspruch, dass es nachprüfbar ist, damit es im Gerichtsprozess uneingeschränkt verwertbar ist.
“Privatgutachten” sind ein urkundlich belegter substantiierter Parteienvortrag.
EINIGE STUNDEN – DIE VIELES ERSPAREN KÖNNEN
Vorteile:
Kostenumfang kann vorab geklärt werden
Zeitrahmen der Fertigstellung ist vorher bekannt
bei Bedarf kann der Untersuchungsauftrag anpassen werden
Wahl des Sachverständigen
Sie wählen den Sachverständigen der das Gutachten erstellt.
Vorbringung
Privatgutachten sind auch ohne Einverständniss der gegnerischen Partei erstellbar. Kann vor Gericht als Sachverständigenbeweis gelten.
Nachprüfbarkeit
Das Gutachten muss nachprüfbar und somit uneingeschränkt verwertbar sein.
Bauleitung
Koordination des Ablauf Ihres Bauprojekts. Auf Wunsch vom einholen erster Angebote bis zur Fertigstellung Ihres Bauvorhabens.
Bauleitung
Koordination des Ablauf Ihres Bauprojekts. Auf Wunsch vom einholen erster Angebote bis zur Fertigstellung Ihres Bauvorhabens.
Bauleitung
Koordination des Ablauf Ihres Bauprojekts. Auf Wunsch vom einholen erster Angebote bis zur Fertigstellung Ihres Bauvorhabens.
Gerichtsgutachten
Ein Gericht beauftragt im Rahmen eines laufenden Gerichtsverfahrens einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens.
Gerichte ziehen in den meisten Fällen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige hinzu. Sofern freie Sachverständige zugezogen werden und ihre Vereidigung durch das Gericht erfolgt, gilt diese Vereidigung nur für den konkreten Fall.
Wird ein Sachverständiger jedoch von einer der Parteien beauftragt, so können auch freie Sachverständige vor Gericht tätig und anerkannt werden.
Das Gerichtsurteil hängt wesentlich von diesem Gutachten ab. Bei der Urteilsfindung ist die überzeugende Argumentation und Darstellung für den Richter entscheidend.
W I C H T I G – bei einem Gerichtsgutachten ist:
Die Beweisbeschlüsse dienen als Auftragsgrundlage.
Der Zeitrahmen für die Fertigstellung des Gutachtens ist auf den Verhandlungstermin abgestimmt.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach dem “Justizvergütungs- und -Entschädigungsgesetz (JVEG).
Das mündliche Vortragen des Gutachtens im Rahmen einer Gerichtsverhandlung kommt eventuell in Betracht.
Schiedsgutachten
Das Schiedsgutachten bindet die Beteiligten, die sich im Schiedsgutachtenvertrag dem Gutachten unterworfen haben. Das Schiedsgutachten entscheidet rechtsverbindlich über den Streitpunkt.
Der Sachverständige übernimmt durch die Festlegung im Schiedsgutachtervertrag die Erstattung eines Schiedsgutachtens.
In dem Schiedsgutachtervertrag wird vereinbart, welche Tatsachen und Leistungen, beziehungsweise welche Ursachen durch den Sachverständigen zu bewerten sind.
Grundsätzlich ist der Schiedsgutachtenvertrag auf die Feststellung von Tatbestandselementen gerichtet. Der Sachverständige entscheidet an Stelle eines staatlichen Gerichts endgültig über den Streit. Im Schiedsgutachtenvertrag unterwerfen sich beide Parteien der Entscheidung eines Schiedsgutachters.
Ein Schiedsgutachten hat das Ziel – eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.
Feststellung
Liegen die beanstandeten Mängel vor, und welchen Umfang haben sie?
Verantwortlichkeit
Wer ist verantwortlich für den Mangel und wie ist er entstanden?
Kostenfrage
Welcher zeitlicher und finanzieller Aufwand ist zur Behebung des Schadens aufzuwenden?
Kontakt
Hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht mit ihrem Anliegen. Wir melden uns sobald möglich bei Ihnen.
Gutjahr Baukonzept
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Rheinstraße 28
64287 Darmstadt
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